Arbeitsstättenverordnung
Die deutsche Arbeitsstättenverordnung setzt zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz die EU-Richtlinie 89/654/EWG um. Sie enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind.
Die Verordnungsermächtigung der Arbeitsstättenverordnung findet sich im § 18 des Arbeitsschutzgesetzes. Die 5. Änderung der Verordnung wurde im August 2004 mit folgenden Inhalten erlassen:
- § 1 Ziel, Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Gefährdungsbeurteilung
- § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
- § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
- § 5 Nichtraucherschutz
- § 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
- § 7 Ausschuss für Arbeitsstätten
- § 8 Übergangsvorschriften