GS-Kennzeichnung

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Hinter dem GS-Zeichen steht die im Jahre 1977 eingeführte Zertifizierung, die sicherstellen sollte, dass ein Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung (im nichtharmonisierten Bereich, d. h. ohne eine europäische Vorgabe) und durch Einhaltung der europäischen Vorgaben (im harmonisierten Bereich) vor Schäden an Leib und Leben geschützt ist. Derzeit ist das GS-Zeichen noch das einzig geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit.

Gemäß § 20 ProdSG gilt: Ein verwendungsfertiges Produkt darf mit GS-Zeichen versehen werden, wenn das Zeichen von einer GS-Stelle auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkannt worden ist.

Dies gilt nicht, wenn das verwendungsfertige Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und die Anforderungen an diese CE-Kennzeichnung mit denen nach § 21 Absatz 1 mindestens gleichwertig sind.

Bei weiteren Prüfzeichen wie “ENEC”, “VDE”, “ÖVE”, “TÜV geprüft” handelt es sich um Prüfzeichen privater Prüf- oder Zertifizierungsstellen oder Vereinbarungen zwischen Prüfhäusern.

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