EEWärmeG

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Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) ist ein am 1. Januar 2009 in Kraft getretenes Bundesgesetz, das die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung vorantreiben soll. Danach müssen unter anderem Neubauten einen Teil ihres Wärmebedarfs durch den Einsatz entsprechender Anlagen decken.

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