Heizkostenverordnung

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Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist eine gesetzliche Verordnung, welche die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt. Die Heizkostenverordnung gilt grundsätzlich vor jeder rechtsgeschäftlichen Vereinbarung über die Warmwasser- und Heizkostenabrechnung. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Vermieter selber einen Teil des Hauses bewohnt und das Gebäude insgesamt nicht mehr als zwei Wohnungen hat.

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