Kalkulatorische Miete

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Kalkulatorische Mieten sind der kostenrechnerische Ansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten, unabhängig davon, ob die Räumlichkeiten angemietet sind oder sich im Bundeseigentum befinden. Als Miethöhe wird ein ortsüblicher Satz veranschlagt. Durch einen behördenintern gleichen Mietsatz, zwischen Behörden aber unterschiedlich hohen Mietsatz, wird der Wirtschaftlichkeitsvergleich erleichtert. Wichtig beim Ansatz von Vergleichsmieten ist, daß etwaige auszahlungswirksame Kosten nicht zusätzlich berechnet werden.

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