Kostenartenplan

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Der Kostenartenplan enthält sämtliche anfallenden Kostenarten. Die Kosten werden nach Verbrauchsgesichtspunkten (z. B. Personal- oder Materialkosten), nach funktionaler Entstehung, nach der Zurechenbarkeit auf Kalkulationsobjekte und nach Beschäftigungsgrad aufgeteilt. Als Teil des internen Rechnungswesens ist die Ausgestaltung und Gliederungstiefe des Kostenartenplans nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern den Unternehmen überlassen.

Ein Beispiel für einen Kostenartenplan ist die DIN 276 für das Bauwesen: Diese DIN untergliedert die Gesamtbaukosten von Bauwerken in sieben Kostenarten bzw. numerische Kostengruppen von eins bis sieben. Hierbei wird unterschieden in Kosten für Grundstück, Herrichten und Erschließen, Hochbau, Haustechnik, Außenanlagen, Einrichtungen und Baunebenkosten.

Ein weiteres Beispiel für die Grobgliederung der Kostenarten bietet der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (“GKR”) in der Kontenklasse 4 (Kostenarten).

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