Optierung

Articial Building Intelligence mit iTWO fm

Unter Optierung (Option im Umsatzsteuerrecht) versteht man die Behandlung eines steuerfrei gestellten Umsatz als steuerpflichtig. Ein Unternehmer kann bei der Option zur Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 9 UStG den Verzicht einer Steuerbefreiung im Sinne von § 4 UStG erklären.

Für gewisse Ausgangsumsätze sieht das Umsatzsteuergesetz eine Steuerbefreiung vor – gleichzeitig sind für die jeweiligen zuordenbaren Eingangsumsätze die Vorsteuerabzüge i.S.d.§ 15 UStG ausgeschlossen.

Vorteil der Behandlung eines steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig ist, dass hierdurch ein Vorsteuerabzug beim optierenden Unternehmer ermöglicht wird.

Previous reading
Smart Contract
Next reading
Optierung