Arbeitsstättenverordnung

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Die deutsche Arbeitsstättenverordnung setzt zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz die EU-Richtlinie 89/654/EWG um. Sie enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind.

Die Verordnungsermächtigung der Arbeitsstättenverordnung findet sich im § 18 des Arbeitsschutzgesetzes. Die 5. Änderung der Verordnung wurde im August 2004 mit folgenden Inhalten erlassen:

  • § 1 Ziel, Anwendungsbereich
  • § 2 Begriffsbestimmungen
  • § 3 Gefährdungsbeurteilung
  • § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
  • § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
  • § 5 Nichtraucherschutz
  • § 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
  • § 7 Ausschuss für Arbeitsstätten
  • § 8 Übergangsvorschriften

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