Kalkulatorische Kosten
Unter kalkulatorischen Kosten versteht man in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen Kostenarten, denen gar kein oder kein gleich hoher Aufwand gegenübersteht.
Kalkulatorischen Kosten werden daher folgende Rollen zuteil:
Sie belasten die Selbstkosten der Kostenträger mit dem effektiven Werteverzehr, auch wenn die Gewinn- und Verlustrechnung diesen nicht oder in anderer Höhe ausweist.
Sie verteilen aperiodisch und zufällig in der betrieblichen Produktion auftretende Verluste durch kalkulatorische Wagniszuschläge gleichmäßig auf die Abrechnungsperioden als Selbstversicherung.