MF/G-2
Gemeinschaftliche Mietflächen (MF/G-2) sind allen daran beteiligten Mietern über einen nachvollziehbaren Verteilungsschlüssel anteilig zuzurechnen.
Zur Ermittlung des Umlageschlüssels in gemischt genutzten Objekten (z. B. mit Einzelhandels-, Büro- und Wohnnutzungen) beinhaltet die novellierte MF/G entsprechende Regelungen, die auch Bestandsverträge mit anderen Vermietungsformen (z. B. auf Grundlage der BGF) einbezieht.