Anlagenbuchhaltung

In der Anlagenbuchhaltung sind sämtliche Bestandsinformationen über die inventarisierten Anlagengegenstände enthalten. Das Verzeichnis dient der Berechnung des jährlichen Werteverzehrs und der damit verbundenen Abschreibung, der Berechnung von Zinsen auf das in diesem Anlagevermögen gebundene Kapital und der vollständigen Erfassung der im Eigentum der Behörde befindlichen Grundstücke und Gebäude, um hierfür auch ein entsprechendes Nutzungsentgelt zu berechnen.