Arbeitsstättenverordnung
Die deutsche Arbeitsstättenverordnung setzt zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz die EU-Richtlinie 89/654/EWG um. Sie enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind.
Die Verordnungsermächtigung der Arbeitsstättenverordnung findet sich im § 18 des Arbeitsschutzgesetzes. Die 5. Änderung der Verordnung wurde im August 2004 mit folgenden Inhalten erlassen:
- § 1 Ziel, Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen in einem Unternehmen, um Unfälle proaktiv zu verhindern, und somit ein Bestandteil der Betreiberverantwortung. Die Gefährdungsbeurteilung analysiert und beschreibt systematisch...
- § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
- § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
- § 5 Nichtraucherschutz
- § 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
- § 7 Ausschuss für Arbeitsstätten
- § 8 Übergangsvorschriften