Baulast
Zu einer Baulast unterwirft sich ein Grundstückseigentümer freiwillig zugunsten eines Nachbarn. Baulasten werden in das GrundbuchEin vom Grundbuchamt geführtes Register, aus dem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken ersichtlich sind. Das Grundbuch ist in die Abteilungen I, II und III aufgeteilt...., Abteilung II eingetragen.