Besitz
Der Besitz stellt die tatsächliche Gewalt über eine Sache (z.B. Grundstück) dar, z.B. Nutzer, Pächter, Inhaber. In der Regel fällt Besitz und EigentumDas Eigentum stellt die allseitige rechtliche Gewalt über eine Sache (z.B. Grundstück) dar, und zwar durch den Eigentümer. In der Regel fällt Eigentum und Besitz in einer Person zusammen.... in einer Person zusammen.