Bildschirmarbeitsverordnung
Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), eine Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Ziel der BildscharbV ist die Regelung des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmen.
Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz die an ihm wirkenden Gefährdungen zu beurteilen (GefährdungsbeurteilungEine Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen in einem Unternehmen, um Unfälle proaktiv zu verhindern, und somit ein Bestandteil der Betreiberverantwortung. Die Gefährdungsbeurteilung analysiert und beschreibt systematisch...) und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dies gilt demnach auch für Bildschirmarbeitsplätze.