DIN 32736
VDMA 24196 überführt in DIN 32736 Mit der VDMA 24196 “Gebäudemanagement – Begriffe und Leistungen” hat die Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA bereits 1996 eine Richtlinie zum Gebäudemanagement erarbeitet und herausgegeben. Das Ziel, die bis dahin mit unterschiedlichen Inhalten verwendeten Begriffe zu vereinheitlichen und die dazugehörenden Leistungen zu beschreiben, wurde erreicht. VDMA 24196 hat sich am Markt erfolgreich durchgesetzt und ist ein anerkannter Standard in der Branche. Im August 2000 ist DIN 32736 unter gleichem Namen erschienen. Basis der neuen DIN-Norm ist die bekannte VDMA 24196, welche sich in ihren wesentlichen Teilen wiederfindet. Das Gebäudemanagement gliedert sich weiterhin in die drei Leistungsbereiche Technisches Gebäudemanagement (TGM), Infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM) und Kaufmännisches Gebäudemanagement (KGM). Da in allen drei Leistungsbereichen flächenbezogene Leistungen enthalten sein können, wurde das “Flächenmanagement (FLM)” ergänzend berücksichtigt. Mit der Herausgabe der DIN 32736 wird die VDMA 24196 zurückgezogen. Parallel zur DIN 32736 ist das erläuternde Beiblatt 1 “Gebäudemanagement – Begriffe und Leistungen – Gegenüberstellung von Leistungen” erschienen. Es stellt u. a. einen Zusammenhang zwischen dem Gebäudemanagement, der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) und DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau) her. Das Beiblatt hilft, die unterschiedlichen Leistungen und daraus resultierenden Kosten richtig zuzuordnen und sorgt dadurch bei Vermietern und Mietern für mehr Transparenz bei der Betriebskostenabrechnung.