Exkulpation
Unter der Exkulpation (von lat. culpa, „Schuld“) wird in der Rechtswissenschaft die Schuldbefreiung einer Person verstanden. Im Facility Management wird dieser Begriff häufig in Zusammenhang mit der Betreiberverantwortung genutzt.
Die Betriebsverantwortung kann so delegiert werden, dass die Betreiberverantwortung zumindest in Teilen auf den Delegationsempfänger übergeht, sich also der Delegierende im Fall eines Schadenseintritts exkulpieren kann.
An die wirksame Delegation sind strenge Voraussetzungen geknüpft, anderenfalls die Betreiberverantwortung beim Delegierenden verbleibt. Dies gilt nicht nur bei einer Delegation an Dritte, sondern auch bei der internen Delegation im eigenen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Delegation – auch vertragsrechtlich – systematisch zu organisieren und zu überwachen.
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