Gewerbeabfallverordnung

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Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas und Metalle, bereits an der Anfallstelle trennen, um eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle zu gewährleisten. Sie gilt nicht für Abfälle, die dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder dem Batteriegesetz unterliegen (§ 1 Abs. 4 der Verordnung).

Die neue GewAbfV ist zum 01. August 2017 in Kraft getreten. Mit der Novelle bezweckt der Gesetzgeber unter anderem die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen und somit das Recycling zu stärken. Dies führt für Abfallerzeuger zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten. Im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle müssen nunmehr neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt erfasst werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Dokumentation ist durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente vorzunehmen.

Zudem hat der Abfallerzeuger eine Erklärung des Übernehmers der Abfälle vorzuhalten, die die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur stofflichen Verwertung belegt. Für den Fall, dass dem Abfallerzeuger eine getrennte Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist es ausnahmsweise erlaubt, Abfälle gemischt zu sammeln. Dieses Abfallgemisch ist in jedem Fall einer Gewerbeabfall-Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Auch für Bau- und Abbruchabfälle definiert die Verordnung erweiterte Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.

Ziel ist eine Senkung der Müllverbrennung (thermische Abfallbehandlung) beim Gewerbemüll (derzeit rd. sechs Millionen Tonnen im Jahr). Die derzeitige Recyclingquote von 7 Prozent soll auf mindestens 30 Prozent ansteigen.

Von der Getrennthaltung kann dann abgesehen werden, wenn das Abfallgemisch nachweislich einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt wird, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.

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