Grundbuch

Ein vom Grundbuchamt geführtes Register, aus dem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken ersichtlich sind. Das Grundbuch ist in die Abteilungen I, II und III aufgeteilt.
Ein vom Grundbuchamt geführtes Register, aus dem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken ersichtlich sind. Das Grundbuch ist in die Abteilungen I, II und III aufgeteilt.