Grundschuld

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Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die Grundschuld wird regelmäßig als Kreditsicherheit verwendet.

Es handelt sich um ein abstraktes Recht; die Forderung besteht zunächst „für sich“ und ist nicht an einen anderen Vertrag (z. B. Immobiliendarlehen) gebunden, auch ist es zunächst gleichgültig, wer Eigentümer des Grundstücks oder des grundstücksgleichen Rechts ist.

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