Grundschuld
Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem ErbbaurechtVeräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu haben. Bestimmte Zeit, oft 99 Jahre. Nach Ablauf der bestimmten Zeit erlischt das Erbbaurecht (lat. superficies;...) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die Grundschuld wird regelmäßig als Kreditsicherheit verwendet.
Es handelt sich um ein abstraktes Recht; die Forderung besteht zunächst „für sich“ und ist nicht an einen anderen Vertrag (z. B. Immobiliendarlehen) gebunden, auch ist es zunächst gleichgültig, wer Eigentümer des Grundstücks oder des grundstücksgleichen Rechts ist.