GS-Kennzeichnung
Hinter dem GS-Zeichen steht die im Jahre 1977 eingeführte Zertifizierung, die sicherstellen sollte, dass ein Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung (im nichtharmonisierten Bereich, d. h. ohne eine europäische Vorgabe) und durch Einhaltung der europäischen Vorgaben (im harmonisierten Bereich) vor Schäden an Leib und Leben geschützt ist. Derzeit ist das GS-Zeichen noch das einzig geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit.
Gemäß § 20 ProdSGAbk. für Produktsicherheitsgesetz. Dieses nimmt in Deutschland Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vor. Es ersetzt seit 01.11.2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).... gilt: Ein verwendungsfertiges Produkt
Das Ergebnis einer bestimmten Abfolge von vorher definierten Aktivitäten mit einem definierbaren Wert oder Nutzen für den Empfänger. Zusätzlich soll ein Produkt für die Steuerung der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Behörde... darf mit GS-Zeichen versehen werden, wenn das Zeichen von einer GS-Stelle auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkannt worden ist.
Dies gilt nicht, wenn das verwendungsfertige Produkt mit der CE-KennzeichnungMit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“... versehen ist und die Anforderungen an diese CE-Kennzeichnung mit denen nach § 21 Absatz 1 mindestens gleichwertig sind.
Bei weiteren Prüfzeichen wie “ENEC”, “VDE”, “ÖVE”, “TÜV geprüft” handelt es sich um Prüfzeichen privater Prüf- oder Zertifizierungsstellen oder Vereinbarungen zwischen Prüfhäusern.