Haushaltsgrundsätzegesetz

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Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) definiert Grundsätze für das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder.

Es beruht auf der Ermächtigung in Art. 109 Abs. 4 Grundgesetz: „Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht, für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung aufgestellt werden.“

Bundeshaushaltsordnung (BHO) und Landeshaushaltsordnungen (LHO) übernehmen deshalb die Regelungen des HGrG, ergänzen und konkretisieren sie.

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