Kerngeschäft
Der Betriebszweck eines Unternehmens ist im Handelsregister als „Gegenstand des Unternehmens“ beschrieben. Aus ihm leitet sich die von einem Unternehmen verfolgte (Haupt-)Tätigkeit ab, die man als Kerngeschäft bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Primärprozesse im Unterschied zu den unterstützenden Sekundärprozessen (wie denen des Facility ManagementFacility Management ist die Betrachtung, Analyse und Optimierung aller kostenrelevanten Vorgänge rund um ein Gebäude, ein anderes bauliches Objekt oder eine im Unternehmen erbrachte (Dienst-) Leistung, die nicht zum Kerngeschäft...) betrieben.