Kerngeschäft

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Der Betriebszweck eines Unternehmens ist im Handelsregister als „Gegenstand des Unternehmens“ beschrieben. Aus ihm leitet sich die von einem Unternehmen verfolgte (Haupt-)Tätigkeit ab, die man als Kerngeschäft bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Primärprozesse im Unterschied zu den unterstützenden Sekundärprozessen (wie denen des Facility Management) betrieben.

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