Lizenz
Unter einer Lizenz versteht man die Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechtes an dem “geistigen EigentumDas Eigentum stellt die allseitige rechtliche Gewalt über eine Sache (z.B. Grundstück) dar, und zwar durch den Eigentümer. In der Regel fällt Eigentum und Besitz in einer Person zusammen....” eines anderen, z. B. eines Softwareherstellers.
Die Begriffe „Lizenz“ und „Nutzungsrecht“ werden daher synonym verwendet. Man unterscheidet zwischen ausschließlichen und nicht-ausschließlichen Nutzungsrechten.
Ferner können Nutzungsrechte in ihrem zeitlichen und/ oder räumlichen Umfang beschränkt werden. Gesetzliche Regelungen bzgl. Lizenzen und Nutzungsrechten geregelt.
Vielmehr finden sich die jeweils einschlägigen Regelungen in den Spezialgesetzen über die einzelnen Schutzrechte (Patentgesetz, Markengesetz,Urheberrechtsgesetz etc.) und im allgemeinen Vertragsrecht. Die Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten kann in einem gesonderten Lizenzvertrag, aber auch im Rahmen von Kauf-,Werk- oder sonstigen Verträgen (z. B. SaaSAbk. für "Software as a Service": Teilbereich des Cloud Computings. Das SaaS-Modell basiert auf dem Grundsatz, dass die Software und die IT-Infrastruktur bei einem externen IT-Dienstleister betrieben und vom Kunden... Verträgen) erfolgen.