Lizenz

Articial Building Intelligence mit iTWO fm

Unter einer Lizenz versteht man die Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechtes an dem “geistigen Eigentum” eines anderen, z. B. eines Softwareherstellers.

Die Begriffe „Lizenz“ und „Nutzungsrecht“ werden daher synonym verwendet. Man unterscheidet zwischen ausschließlichen und nicht-ausschließlichen Nutzungsrechten.
Ferner können Nutzungsrechte in ihrem zeitlichen und/ oder räumlichen Umfang beschränkt werden. Gesetzliche Regelungen bzgl. Lizenzen und Nutzungsrechten geregelt.

Vielmehr finden sich die jeweils einschlägigen Regelungen in den Spezialgesetzen über die einzelnen Schutzrechte (Patentgesetz, Markengesetz,Urheberrechtsgesetz etc.) und im allgemeinen Vertragsrecht. Die Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten kann in einem gesonderten Lizenzvertrag, aber auch im Rahmen von Kauf-,Werk- oder sonstigen Verträgen (z. B. SaaS Verträgen) erfolgen.

 

Previous reading
Smart Contract
Next reading
Lizenz