MF/G-1

Die Einordnung als Fläche mit exklusivem Nutzungsrecht (MF/G-1) wird typischerweise charakterisiert durch das Recht, andere Nutzer auszuschließen, bzw. das Recht, die Fläche personell und/oder sächlich zu belegen.
Die Einordnung als Fläche mit exklusivem Nutzungsrecht (MF/G-1) wird typischerweise charakterisiert durch das Recht, andere Nutzer auszuschließen, bzw. das Recht, die Fläche personell und/oder sächlich zu belegen.