Rentenschuld
Die Rentenschuld ist eine Belastung des Grundstücks in der Form, dass zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Rente). Diese ist damit eine Sonderform der GrundschuldDie Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die.... Dem Schuldner (Eigentümer) steht – nach einer Kündigungsfrist von in der Regel sechs Monaten – das Recht zu, seine Schuld gegen Zahlung eines einmaligen Betrages abzulösen.
Die Höhe dieses Ablösebetrages muss bei Bestellung der Rentenschuld bestimmt und im GrundbuchEin vom Grundbuchamt geführtes Register, aus dem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken ersichtlich sind. Das Grundbuch ist in die Abteilungen I, II und III aufgeteilt.... eingetragen werden.