Überwachungsbedürftige Anlagen

Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen:
1. Dampfkesselanlagen,
2. Druckbehälteranlagen,
3. Füllanlagen,
4. Leitungen unter innerem Überdruck,
5. Aufzüge,
6. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, inklusive Bereiche mit explosiven Gasen und Stäuben,
7. Anlagen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten unter Berücksichtigung von
a. Lageranlagen > 10.000 Liter
b. Füllstellen > 1.000 l/h
c. Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen
d. Entleerstellen für leicht- oder hoch entzündliche Flüssigkeiten.