Verkehrswert
Der Verkehrswert des Erbbaurechts ergibt sich nach den Wertermittlungsrichtlinien 2006 grundsätzlich aus dem Gebäudesachwert bzw. alternativ dem Gebäudeertragswert und dem Bodenwertanteil des Erbbauberechtigten.
Hinzu kommen können noch ein Marktanpassungsfaktor sowie Zu- oder Abschläge wegen vertraglicher Besonderheiten.