Wirtschaftsjahr

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Als Wirtschaftsjahr gilt bestimmter Zeitraum, für den die Ergebnisse eines Betriebes regelmäßig abschließend (Inventur und Bilanz) buchmäßig festgestellt werden. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem im § 240 HGB erwähnten Geschäftsjahr und umfasst für gewöhnlich zwölf Monate. Bei Eröffnung oder Aufgabe eines Betriebes oder beim Wechsel des Abschlusstages darf das Wirtschaftsjahr auch weniger als zwölf Monate umfassen (Rumpfwirtschaftsjahr). Das Wirtschaftsjahr deckt sich häufig mit dem Kalenderjahr.

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