Wohneigentumsgesetz
Das Wohneigentumsgesetz (WEG), das zuletzt mit Wirkung zum 1. Juli 2007 geändert wurde, bietet die rechtliche Grundlage für Grundstücke und Wohnungen, die auf seiner Grundlage geteilt sind. Das Wohneigentumsgesetz regelt in 64 Paragrafen das Wohnungseigentum und dessen Begründung, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Verwaltung, das Wohnungserbbaurecht, das Dauerwohnrecht, die Verfahrensbestimmungen und die ergänzenden Bestimmungen.