ZÜS
Abk. für: Zugelassene ÜberwachungsstelleZugelassene Überwachungsstellen sind Stellen, die nach den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) und der Betriebssicherheitsverordnung akkreditiert sind. Für diese Akkreditierung überprüft die Behörde, ob die beantragende Überwachungsstelle unabhängig ist, über die.... Die Rechtsvorschriften nach Abschnitt 9 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG
Abk. für Produktsicherheitsgesetz. Dieses nimmt in Deutschland Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vor. Es ersetzt seit 01.11.2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)....) und Abschnitt 3 der Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) regeln in Deutschland das Errichten und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Danach sind die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen u. a. verpflichtet, die Sicherheit ihrer Anlagen unter Einhaltung von Prüffristen durch regelmäßige Prüfungen von anerkannten Prüfstellen nachzuweisen. Anerkannte Prüfstellen sind solche Stellen, die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von den zuständigen Landesbehörden für die jeweiligen Aufgabengebiete genannt werden. Diese Prüfstellen wiederum werden nach § 37 Abs. 5 Satz 1 ProdSG als zugelassene Überwachungsstellen von der BAuA bekannt gemacht.
Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Tabelle, die zugelassene Überwachungsstellen benennt sowie einer anderen, die zugelassene Überwachungs-/Prüfstellen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen listet.