Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind der zentrale Begriff der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Alle Arbeitsmittel, die von einem Arbeitgeber bereitgestellt oder von seinen Beschäftigten benutzt werden, fallen unter die grundlegend veränderte Verordnung, die seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft ist. § Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder überwachsbedürftige Anlagen. Sie reichen von Handbohrmaschinen, Gabelstaplern, Aufzügen, Gerüsten, Baukränen, Silos bis zu prozessgesteuerten Anlagen.