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Kaufmännisches Rechnungswesen, bei dem Leistungen und Zahlungen auf getrennten Konten verbucht werden, in Gegensatz zur Kameralistik der öffentlichen Verwaltung.

Einmal im Jahr, am Ende des Kalenderjahres, wird Bilanz gezogen. Diese besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem erläuternden Anhang, einem Lagebericht, der die Ergebnisse in Hinblick auf die Zukunft interpretiert, und verschiedenen Aufstellungen zur Herkunft und Verwendung der Mittel (sog. Spiegel).

Die Bilanz besteht aus der Betrachtung der Vermögens- und Schuldenwerte der gesamten Verwaltung an einem Stichtag. Die Vermögenswerte werden auf der “Aktiva-Seite” ausgewiesen (Vermögensverwendung). Die Verbindlichkeitswerte, also die Schulden, werden parallel auf der “Passiv-Seite” (Vermögensherkunft) ausgewiesen. Die Aktivseite umfasst insbesondere Wirtschaftsgüter und das “flüssige” Vermögen, Umlaufvermögen genannt.
Die Passivseite umfasst neben dem Eigenkapital auch das Fremdkapital, also Kredite. Unter dem Strich müssen Aktiv- und Passivseite den gleichen Betrag zeigen.
An der Bilanz lässt sich die Differenz zwischen den Vermögenswerten des Vorjahrs und des aktuellen Jahres ablesen. Sie zeigt also an, ob der “Gesamtwert” der Organisation zu- oder abgenommen hat.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (auch Ergebnisrechnung genannt), ist die Gegenüberstellung der erwirtschafteten Erträge und der dafür benötigten Aufwendungen. Die Differenz zwischen den beiden wird dann je nach Vorzeichen als Gewinn oder Verlust bezeichnet.

Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung eines Jahres spiegelt sich in der entsprechenden Vermögensveränderung beim Eigenkapital.

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