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Abk. für Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (e.V.): Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz (§ 342b bis § 342e HGB) festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement). Anlass für ihre Einrichtung war die öffentliche Kritik im Zusammenhang mit den Bilanzskandalen der letzten Jahre.

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