DPR

Abk. für Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (e.V.): Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz (§ 342b bis § 342e HGB) festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement). Anlass für ihre Einrichtung war die öffentliche Kritik im Zusammenhang mit den Bilanzskandalen der letzten Jahre.