Befähigungsgrad 3
Die befähigte PersonEine befähigte Person ist jemand, der durch seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse für die vorgesehene Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Der Arbeitsgeber ist verantwortlich für... muss auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels haben und mit den einschlägigen Arbeitschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sein.
Die befähigte Person muss regelmäßig ArbeitsmittelArbeitsmittel sind der zentrale Begriff der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Alle Arbeitsmittel, die von einem Arbeitgeber bereitgestellt oder von seinen Beschäftigten benutzt werden, fallen unter die grundlegend veränderte Verordnung, die seit dem... entsprechender Bauart und Bestimmung prüfen und gutachterlich beurteilen und in der Lage sein, deren Prüfart, Prüfumfang, Prüftiefe und Prüffristen festzulegen. Die befähigte Person muss in der Lage sein, jederzeit den Stand der Technik in ihrem Prüfgebiet zu ermitteln, z. B. zur Untersuchung von Unfalluntersuchungen oder bei der Prüfung einer neu errichteten oder erweiterten Glockenanlage. Hier ist zuvor häufig der Begriff „Sachverständiger“ verwendet worden.