Befähigungsgrad des Prüfers
Die BetriebssicherheitsverordnungDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im... fordert Prüfungen von Arbeitsmitteln durch „Befähigte Personen“. Der Befähigungsgrad ist in Abhängigkeit von Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind der zentrale Begriff der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Alle Arbeitsmittel, die von einem Arbeitgeber bereitgestellt oder von seinen Beschäftigten benutzt werden, fallen unter die grundlegend veränderte Verordnung, die seit dem... und Art der Prüfung zu sehen.
Der Begriff „Befähigte PersonEine befähigte Person ist jemand, der durch seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse für die vorgesehene Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Der Arbeitsgeber ist verantwortlich für...“ ersetzt im Wesentlichen die bisherige, insbesondere im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk verwendete Bezeichnung des „Sachkundigen“.
Befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§2, Absatz 7) ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Die befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und Bestimmung prüfen und gutachtlich beurteilen und in der Lage sein, deren Prüfart, Prüfumfang, Prüftiefe und Prüffristen festzulegen.
Die befähigte Person muss in der Lage sein, jederzeit den Stand der Technik in ihrem Prüfgebiet zu ermitteln.
Siehe auch Befähigungsgrad 1Die befähigte Person muss soweit mit der jeweiligen Prüfung vertraut sein, dass die übertragene Prüfaufgabe durchgeführt und beurteilt werden kann, z. B. um arbeitstäglich die Prüfung der Funktionen vor Aufnahme der..., Befähigungsgrad 2
Die befähigte Person muss auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels haben und mit den einschlägigen Arbeitschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemein... und Befähigungsgrad 3
Die befähigte Person muss auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels haben und mit den einschlägigen Arbeitschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemein....