CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das ProduktDas Ergebnis einer bestimmten Abfolge von vorher definierten Aktivitäten mit einem definierbaren Wert oder Nutzen für den Empfänger. Zusätzlich soll ein Produkt für die Steuerung der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Behörde... den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfkennzeichen, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Verkehrsfähigkeit im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt. Es ist damit in der Regel eine Hersteller-Aussage, der die Voraussetzungen in Eigenverantwortung prüft und deklariert.