CE-Kennzeichnung

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfkennzeichen, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Verkehrsfähigkeit im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt. Es ist damit in der Regel eine Hersteller-Aussage, der die Voraussetzungen in Eigenverantwortung prüft und deklariert.